Antrag: Errichtung eines Wirtschaftsausschusses
21. April 2023
Martin Ansbacher als OB für Ulm!
24. April 2023
Antrag: Errichtung eines Wirtschaftsausschusses
21. April 2023
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24. April 2023

Antrag: Tariftreuegesetz strikt durchsetzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Stadt Ulm trägt große gesellschaftliche Verantwortung bei der Vergabe von Aufträgen. Viele Aufträge werden an Unternehmen aus Ulm oder der Region vergeben und sichern so Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort. Mit ihrer wirtschaftlichen Kraft muss die Stadt aus unserer Sicht gleichzeitig aber auch für gute Arbeitsbedingungen eintreten.

Die Tarifverträge haben nicht nur Vorteile (Entlohnung, Arbeitsbedingungen) für die einzelnen Beschäftigten, sondern auch gesamtgesellschaftlich. Damit wird aktiv Abstiegsprozessen in Armut und mangelnde Teilhabe entgegengewirkt. Es werden höhere Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt, ebenso führen sie zu höheren Steuereinnahmen, die letztendlich den Kommunen wieder zur Verfügung stehen.

Daher muss bei Vergaben von Lieferungen und Leistungen in jedem Einzelfall dafür gesorgt werden, dass die ausführenden Unternehmen die branchenweiten Tarifbedingungen erfüllen. Die in den Tarifverträgen ausgehandelten Bedingungen sind die Mindestbedingungen, die alle Marktteilnehmer:innen erfüllen können. Der Wettbewerb wird dadurch nicht beschränkt.

Die bestehenden Vorgaben aus dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) sind dabei nicht ausreichend, da nur für Verkehrsdienstleistungen eine Verpflichtung zur Tariftreue gefordert ist. Solange das Land diese Regelungen nicht auf alle Branchen ausweitet, sollte die Stadt Ulm dies selbstständig anwenden und eine Vorreiterrolle einnehmen.

Die Corona-Krise hat zudem gezeigt, wie wichtig gute Arbeitsverhältnisse sind. In Betrieben mit Tarifverträgen sind die Arbeitsplätze auch in der Krise deutlich sicherer und die Bezüge über das Kurzarbeitergeld für die einzelnen Arbeitnehmer:innen waren höher.

Deshalb beantragen wir:

  1. Die Stadtverwaltung nimmt künftig bei jeder Vergabe von Dienstleistungen die Anwendung von Tarifverträgen und die Tariftreue der ausführenden Unternehmen und beteiligter Nachunternehmen als Ausführungskriterium (§128 Abs. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auf.
  2. Die Verwaltung berichtet gegenüber dem Gemeinderat jährlich über die Anwendung der Tariftreue als Kriterium bei Vergaben. Wird die Tariftreue bei einzelnen Vergaben nicht angewendet, ist dies dem Gemeinderat gegenüber zu begründen.
  3. Die Einhaltung der Tariftreue durch die Unternehmen wird stichprobenartig überprüft.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ansbacher , Fraktionsvorsitzender