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SPD Ulm spricht sich gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung aus

Die Kreisvorstand der Ulmer SPD sowie der SPD-Ortsverein Ulmer Westen sprechen sich klar gegen die geplante Gesetzgebung zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus. Auf europäischer Ebene bedarf es keiner Neuregelung der nicht mehr gültigen EU- Richtlinie 2006/24/EG. Eine anlasslose und flächendeckende Speicherung ist mit den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.
„Mit emotionalen Einzelfällen wird Stimmung gemacht. Die Überwachungspläne der Bundesregierung sind unverhältnismäßig und unverantwortlich, die Grundrechte werden unzumutbar eingeschränkt und die Bürgerinnen und Bürger werden unter Generalverdacht gestellt“, so Georgios Giannopoulos.

Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass die Richtlinie zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist.

„Die Speicherung von Telekommunikationsdaten birgt durch die dabei entstehenden Datenmengen ein unverhältnismäßiges Risiko, das keineswegs mit vermeintlichen, aber objektiv nicht zu belegenden Vorteilen bei der Strafverfolgung aufgewogen werden kann. Zur Aufklärung von Straftaten müssen alle vorhandenen rechtlichen Mittel ausgeschöpft werden und Ermittlungsbehörden personell und technisch gut ausgestattet sein.“, so Kreisvorsitzender Martin Ansbacher.

Mängel in diesen Bereichen durch die VDS zu vertuschen oder gar auszugleichen führt am Ziel vorbei.

Der Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung ist bis heute nicht erwiesen. Ein Gutachten des Max- Planck- Instituts kann keine Schutzlücke ohne VDS feststellen. Die Terroranschläge in Frankreich und Dänemark konnten trotz VDS nicht verhindert werden.

Der Kreisvorstand der Ulmer SPD wie auch der SPD- Ortsverein Ulmer Westen haben beiliegenden Antrag zum Parteikonvent am 20.06.2015 eingereicht.