Die Vizepräsidentin des EU-Parlaments zu Besuch in Ulm
11. April 2019
„In was für einem Europa wollen wir am 27. Mai aufwachen?“
16. April 2019
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Ansbacher: Dienstrad-Versteuerung ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Mobilitätswende

Für alle Dienstfahrradnutzer und solche, die es gerne noch werden möchten, gibt es gute Nachrichten. Nachdem sich im letzten Jahre bereits die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von E-Fahrzeugen und Job-Tickets geändert hat, haben sich nun die obersten Finanzbehörden der Bundesländer bei Fahrrädern und Pedelecs auf die Halbierung der Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird, geeinigt. „Ab sofort werden also sämtliche Formen der Dienstrad-Überlassung steuerlich gefördert. Die Neuregelung der Dienstrad-Versteuerung ist ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige Mobilitätswende.“, so Martin Ansbacher. Die Neuregelung wird erstmals für das Kalenderjahr 2019 angewendet.