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Ulmer SPD gegen das Tarifeinheitsgesetz

SPD Ulm spricht sich gegen das geplante Tarifeinheitsgesetz aus

Die Ulmer SPD lehnt die geplante Gesetzesänderung für ein Tarifeinheitsgesetz, die morgen im Bundestag zur Abstimmung steht, ab. Der Gesetzentwurf sieht vor, in Deutschland eine Tarifeinheit nach dem betriebsbezogenen Mehrheitsprinzip einzuführen. Zur Anwendung käme dann nur noch der Tarifvertrag der Gewerkschaft, die im jeweiligen Betrieb die meisten Mitglieder hat. Zahlreiche Juristinnen und Juristen haben bislang die Verfassungskonformität des Entwurfs angezweifelt, unter anderem der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Udo Di Fabio, der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages sowie weitere namhafte Arbeitsrechtsexpert_innen. Auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen hält das Gesetzesvorhaben für verfassungswidrig.

Wir teilen diese Ansicht.

Nach unserer Ansicht wird das Streikrecht und damit die Existenz der kleineren Gewerkschaften durch das Gesetz zumindest mittelbar ausgehebelt, da eigene Tarifverträge von diesen nicht mehr rechtmäßig erstreikt werden können.

Die Ausübung des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit darf nicht von der Anzahl der Mitglieder einer Gewerkschaft abhängen. Die Tarifeinheit in einem Betrieb ist zwar grundsätzlich erstrebenswert, diese muss aber tarifpolitisch zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern und nicht per Gesetz hergestellt werden.

Darüber hinaus ist es höchst fraglich, wie festgestellt werden soll, welche Gewerkschaft dann tatsächlich die meisten Mitglieder in einem Betrieb hat. Das Beschäftigte verpflichtet werden sollen, ihre Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft offen zu legen, ist nicht hinnehmbar und verfassungsrechtlich ebenfalls unzulässig.

Die SPD Ulm sieht in der Einführung des Gesetzes einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in Art. 9 GG und lehnt daher die Einführung des Tarifeinheitsgesetzes auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfes ab.