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15. Mai 2020
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Steingärten verhindern – Antwort des OB

Sehr geehrte Frau Stadträtin Kühne,

sehr geehrter Herr Stadtrat Ansbacher,

immer mehr Hauseigentümer entscheiden sich für die „praktische“ und „pflegeleichte“ Variante der Gartengestaltung. In der Folge werden private Grünflächen häufig gegen Stein-bzw. Schottergärten ausgetauscht oder direkt als solche hergestellt. Das hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Artenvieltaft, sondern verhindert auch die Regenwasserversickerung, wenn die Flächen gegen den Untergrund abgedichtet werden.

Grundsätzlich ist dieses Vorgehen gemäß § 9 Landesbauordnung Baden-Württemberg nicht zulässig. Hier heißt es:

„Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. Ist eine Begrünung oder Bepflanzung der Grundstücke nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, so sind die baulichen Anlagen zu begrünen, soweit ihre Beschaffenheit, Konstruktion und Gestaltung es zulassen und die Maßnahme wirtschaftlich zumutbar ist.“

Aus Sicht der Verwaltung muss es das Ziel sein, die Hauseigentümer auf die negativen Folgen von Steingärten aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren. Die Verwaltung schlägt vor, zusätzlich zu den Vorgaben der Landesbauordnung, Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen, um dem Anliegen Nachdruck zu verleihen und bereits zu Beginn einer Planung auf das Thema aufmerksam zu machen. Gleichzeitig soll im Zuge der Bauberatung über die Problematik informiert werden.

Allerdings weisen wir darauf hin, dass die Verwaltung nicht über die personellen Kapazitäten verfügt, um die Beachtung dieser rechtlichen Vorgaben engmaschig zu überprüfen. Wir setzen auf die Einsicht der Bauherren.

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Czisch

 

Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Steingarten3.jpg

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Attribution: Don Bühl