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OB-Antwort auf den Antrag „Geofencing für eScooter einrichten“

Sehr geehrter Herr Stadtrat Rivoir, sehr geehrter Herr Stadtrat Ansbacher,

vielen Dank für Ihren Antrag, mit welchem Sie auf das unachtsame Abstellen der eScooter in unserer Stadt eingehen.

Die elektrischen Roller sind eine sinnvolle Ergänzung unserer Mobilitätsangebote in der Stadt und werden verstärkt von den jüngeren Generationen nachgefragt. Aus diesem Grunde wird das Verkehrsmittel auch in Zukunft vermutlich eine wichtige Rolle spielen und die Nachfrage nach Verleihangeboten der Mikromobilität wachsen. Mit der wachsenden Nutzung und neuen Anbietern, die auf den Markt drängen, steigen auch die Anforderungen an das bisherige Regelwerk.

Deshalb möchte die Stadtverwaltung vom bisherigen Weg der freiwilligen „Selbstverpflichtungserklärung“ abkehren und die Angebote der Mikromobilität künftig durch eine Sondernutzungserlaubnis in Verbindung mit einer Dienstleistungskonzession regeln. Für die Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 12.04.2022 wird ein entsprechender Verfahrensvorschlag vorbereitet. Das Thema Geofencing/Parkzonen für eScooter findet ebenfalls Beachtung.

Die Stadtverwaltung ist mit den bisherigen Anwendungsfällen des Geofencings grundsätzlich zufrieden. Beispielsweise ist es nicht möglich die Roller am Münster, in der Fußgängerzone (Hirschstraße, Platzgasse etc.), dem Donauufer oder während der Baustellenphase am Bahnhof abzustellen. Hin und wieder kommt es dennoch vor, dass abgestellte eScooter in diesen Zonen gefunden werden, was an Abweichungen des GPS oder in einer Parkverbotszone leer gegangenen Akkus liegt.

Neben diesen digital eingerichteten Parkverbotszonen gibt es auch die sogenannten „Wunschzonen“. Anbieter können den Nutzern Anreize in Form einer Freiminute o.ä. bieten, wenn eScooter nach Benutzung in diesen Bereichen abgestellt werden. Die Anbieter profitieren bei diesem Konzept von einem geringeren logistischen Aufwand. Bisher wird es allerdings nur von der Firma TIER an der Mobilitätsstation am Eselsberg praktiziert.

Die von Ihnen beispielhaft erwähnte Stadt Ludwigsburg hat diese sogenannten „Wunschzonen“ nicht nur in digitaler Form. Es wurden zusätzlich Bodenmarkierungen und Beschilderungen ange­bracht. Nach Auskunft der Stadt Ludwigsburg sind die Nutzer aber nicht verpflichtet, die eScooter auf diesen Flächen abzustellen und je nach Standort werden diese Flächen mehr oder weniger gut angenommen.

Selbstverständlich beobachtet die Stadtverwaltung die Entwicklungen und Regelungen in Deutschland sehr genau, so dass im Fachbereichsausschuss am 12.04.2022 ein vergleichsweise moderner Umgang mit den eScootern vorgeschlagen werden wird, der selbstverständlich die bisherigen Erfahrungen berücksichtigt.

Freundliche Grüße

Gunter Czisch