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Antrag: Neuberechnung von Kosten der Unterkunft

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

turnusgemäß werden die Angemessenheitsobergrenzen der Kosten der Unterkunft zum 01.01.2022 neu berechnet. Es ist zunächst gut, dass Ulm dabei auf ein so genanntes schlüssiges Konzept setzt, das – unterstellt – auch einer Überprüfung der Sozialgerichtsbarkeit standhält.

Laut Seite 2 der Beschlussvorlage wurde für die Anpassung der der Nettokaltmiete eine Steigerung von 5,2% „unter Berücksichtigung des Vergleichs der Situation April 2019 mit November 2021“ auf Grundlage der „zur Verfügung stehenden Preisindexberechnung“ ermittelt Die so errechnete Obergrenze soll dann von Januar 2022 bis Ende 2023 gelten (vgl. den letzten Satz der Beschlussvorlage auf Seite 3f). Unserer Auffassung nach sind die in der Vorlage genannte Anhebung der Nettokaltmiete um 5,2% nicht plausibel.

Es ist davon auszugehen, dass die Kaltmieten im anstehenden Zeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 nicht auf dem Niveau von November 2021 verharren, sondern im Gegenteil weiter steigen werden. Mithin ist das Konzept an dieser Stelle nicht schlüssig. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass die Sozialgerichtsbarkeit diesen Entwurf früher oder später verwerfen wird. Um ein für den gesamten Zeitraum bis 31.12.2023 schlüssiges Konzept zu erhalten, müsste deswegen die zu erwartende Entwicklung der Kaltmieten bis zum 31.12.2023 auf der Grundlage der Mietsteigerungen der letzten Jahre fortgeschrieben werden. Im Ergebnis wäre dann eine Fortschreibung der bisher geltenden Werte um wohl eher ca. 10 % angemessen.

Weiterhin ist zu fragen, wie viele Wohnungen auf dem aktuellen Ulmer Wohnungsmarkt zu den hier berechneten Preisen tatsächlich verfügbar sind. In Folge wäre der Bestand ausreichenden Wohnraums im fraglichen Preissegment verlässlich zu sichern.

Mit der Drehscheibe Wohnraum hat die Stadt Ulm ein Instrument geschaffen, um Menschen mit multiplen Problemlagen mit Wohnraum zu versorgen. Leider entfaltete es bislang noch nicht die gewünschte Wirkung. deshalb müssen wir die Entwicklung engmaschig beobachten, um ggf. wirkungsvoll reagieren zu können.

Derzeit steigen die Heizkosten exorbitant. Dies spiegeln die derzeitige Abrechnung der „warmen“ Betriebskosten noch nicht wider. Es wäre dringend angeraten, in die endgültige Fassung der „Angemessenheitsgrenzen“ einen Passus aufzunehmen, dass nach Erscheinen des Heizspiegel 2022 die Nichtprüfungsgrenzen an die neuen Werte angepasst werden – dies an den höchsten Wert in der rechten Spalte im Heizspiegel 2022).

Eine Corona-Sonderregelung löst momentan das Problem für zahlreiche Betroffene: Wohnkosten werden sechs Monate lang in tatsächlicher Höhe übernommen (§ 67 Abs. 3 SGB II). Das gilt neben der Kaltmiete auch für Nebenkosten. Die Jobcenter sind also auch zur Übernahme von Nachforderungen in der tatsächlichen Höhe verpflichtet. Diese Sonderregelung gilt aber nicht für Personen, bei denen schon vor der Corona-Pandemie nicht die vollen Wohnkosten erstattet wurden. Im Jahr 2020 waren deutschlandweit davon 17% aller Grundsicherungshaushalte betroffen. Zukünftig ist nicht geklärt, was die Sonderregelung bedeutet, wenn Leistungen in einem Bescheid für länger als sechs Monate bewilligt werden.

Wir beantragen:

  1. Überprüfung der Werte für die Nettokaltmiete unter Einbeziehung der laut seriösen Prognosen zu erwartender Mietsteigerung.
  2. Einfrieren der KdU-fähigen Mieten der Wohnungen im Bestand der UWS. Bei Planung von Neubauwohnungen zu beachten, dass KdU-fähige Wohnungen berücksichtigt werden.
  3. Über die Entwicklung der Drehscheibe Wohnraum jährlich im Ausschuss Bildung und Soziales zu berichten.
  4. Einen Passus in das Konzept der Angemessenheitsobergrenzen aufzunehmen, dass die „warmen“ Betriebskosten bei Erscheinen des Heizspiegels 2022 entsprechend angepasst werden.
  5. Nachforderungen für Heizkosten als konkret angemessen zu bewerten, wenn sie sich im Rahmen von Preissteigerungen seit Erlass der geltenden Richtwerte bewegen. In diesen Fällen ist zunächst davon auszugehen ist, dass sie nicht auf einem Mehrverbrauch, sondern auf gestiegenen Preisen beruhen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Eva-Maria Glathe-Braun

Stadträtin

Dr. Haydar Süslü

stv. Fraktionsvorsitzender

Anja Hirschel

Stadträtin