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Interfraktioneller Antrag: Fortsetzung der erweiterten Außengastronomie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zur Wiedereröffnung der Gaststätten nach dem ersten Lock Down 2020 wurde einvernehmlich zwischen Verwaltung, Fraktionen und dem Runden Tisch mit der Gastronomie vereinbart, dass die Gaststätten ihre Außenbewirtschaftung unkompliziert erweitern dürfen, um trotz Abstandsgebot einer vergleichbaren Zahl von Gästen Platz zu bieten und unsere Innenstadt wieder zu beleben. Damit wollten wir nicht nur unsere Gastronomie nach dem Lock Down und mit den harten Beschränkungen der Pandemieregeln unterstützen, sondern auch unseren Bürger:innen und Besucher:innen wieder die Möglichkeit geben, im Freien das Stadtleben und gemeinsame Erlebnisse zu genießen.

Beim letzten Runden Tisch Gastronomie wurde besprochen, dass für 2022 noch eine Regelung gefunden werden muss. Nun haben die Gastrobetriebe bereits eine Absage bekommen, dass die lockeren Regeln von 2020/2021 nicht fortgeführt würden. Wir bitten darum, im Hauptausschuss zu berichten.

Alle Untersuchungen sagen aus, dass die Innenstädte auch durch attraktive Gastronomie belebt werden und dann auch eine Zukunft haben. Deshalb sollte bei der Genehmigung wesentlich großzügiger als vor der Pandemie verfahren werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ansbacher

SPD-Fraktion

Dr. Richard Böker

Grüne Fraktion

Dr. Thomas Kienle

CDU/UfA-Fraktion