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5. September 2019
Antrag: Öffentlicher Nahverkehr an Samstagen unbegrenzt kostenlos
11. September 2019
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Finanzielle Entlastungen für Ulm durch die „Kita“-Bundesgesetze

Durch neue Bundesgesetze wird der Ulmer Haushalt entlastet. Wir möchten wissen um wie viel.

Auswirkungen der Bundesgesetze „Gute-Kita-Gesetz“ und „Starke-Familien-Gesetz“ auf Ulm

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Dezember 2018 wurde von der Bundesregierung das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, gemeinhin als das „Gute-Kita-Gesetz“ bezeichnet, verabschiedet. Damit sagte der Bund den Ländern finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden Euro zu. Die Mittel sollen für Qualitätssteigerungen der Kinderbetreuung eingesetzt werden und insbesondere Familien mit geringen Einkommen, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen zugutekommen, damit sie unbürokratisch – mit einer bundesweiten sozialen Staffelung – von den Kita-Gebühren befreit werden.

Darüber hinaus wurde mit dem im März 2019 verabschiedeten „Starke Familien-Gesetz“ das Bildungs- und Teilhabepaket ab 1. August 2019 angepasst, mit dem das Schulstarterpaket von 100 Euro auf 150 Euro steigt und in den Folgejahren eine Steigerung entsprechend der Regelsätze vorgesehen ist. Die monatliche Teilhabeleistung wurde von zehn Euro auf 15 Euro angehoben und die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen weg. Die SPD-Fraktion bittet anlässlich der anstehenden Haushaltsberatungen und in Vorbereitung der Beratungen der AG Gebühren / Elternbeiträge um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Wie hoch schätzt die Stadt Ulm die jährliche finanzielle Entlastung in den Jahren 2019 bis 2024

  1. durch Leistungen bzw. finanzielle Entlastungen aus dem „Gute-Kita-Gesetz“?
  2. durch den zwischen dem Land Baden-Württemberg und seinen Kommunen abgeschlossenen „Pakt für gute Bildung und Betreuung“?
  3. durch Leistungen bzw. finanzielle Entlastungen, die sich aus dem „Starke-Familien-Gesetz“ ergeben, insbesondere der Anpassung des Bildungs- und Teilhabepakets? (z.B. entfällt die Bezuschussung des Mittagessens von Kindern aus einkommensschwachen Familien durch die Stadt, da sie vom Bund/Land übernommen wird.)

Wir bitten um schriftliche Beantwortung und einen Bericht in einer der nächsten Sitzungen des Bildungs- und Sozialausschuss, sowie in der AG Gebühren / Elternbeiträge.

Mit freundlichen Grüßen

Die SPD Fraktion