SPD Kreisverband Ulm – SPD Fraktion im Gemeinderat
SPD-Fraktion startet Telefonsprechstunden
23. April 2020
Verschobener Auftritt von Xavier Naidoo im Klosterhof Ulm – Wiblingen
4. Mai 2020
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Antrag: Wirtschaftliche Folgen der Pandemie lindern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Sie haben mit unserer Verwaltung schnell reagiert und erste Maßnahmen zur Abmilderung der finanziellen Probleme für Einwohner wie Gewerbetreibende, welche durch die nötigen Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie entstehen, eingeleitet. Dies begrüßen wir sehr, schlagen zudem aber weitere Maßnahmen und Möglichkeiten der Förderung vor.

Wirtschaftsförderung

Die ergriffenen Beschränkungen, um die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, treffen viele Unternehmen und Selbstständige hart. Die Auswirkungen sind teilweise existenzbedrohend. Die Europäische Union, der Bund und die Landesregierung Baden-Württemberg haben hierzu umfangreiche Programme für eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, die kurzfristig beantragt, genehmigt und ausgezahlt werden sollen.

Wir sind der Ansicht, dass in den Fällen, in denen diese bereits vorhandenen Hilfsprogramme nicht ausreichen oder Versorgungslücken entstehen, die Stadt Ulm differenziert nachsteuern und zügig eigene Soforthilfe-Programme entwickeln und umsetzen sollte. Wir schlagen deshalb die Entwicklung eines Soforthilfeprogramms für kommunale Zusatzhilfen vor. Ziel muss sein, die durch die Eindämmung des Corona-Virus existenzbedrohten Betriebe und Einzelpersonen zu sichern. Dabei sollte gelten, dass vorrangig natürlich zunächst die vorhandenen Förderungen von EU, Bund und Land in Anspruch genommen werden.

Folgendes abgestuftes Verfahren wäre hierzu denkbar:

Die Stadtverwaltung prüft gemäß Subsidiaritätsprinzip bei zu gewährenden Zusatzhilfen den Einzelfall, sollten die Fördergelder von EU, Bund und Land nicht ausreichen bzw. nicht gewährt werden können. Hierbei müsste die Antragstellung auf Plausibilität und dabei die Zukunftsprognose des Unternehmens geprüft werden. Die Stabilität des Unternehmens vor dem 1. März 2020 sollte dabei maßgeblich für eine Förderung sein. Ein Gremium aus Vertretern der Verwaltung (Bereiche Wirtschafts- und Strukturförderung sowie Finanzen, Steuern und Beteiligungscontrolling) sowie der Kammern (und ggf. Einzelhandelsverband, Dehoga) entscheidet schließlich über die Bewilligung der kommunalen Zusatzhilfen.

Das Programm sollte die Rückerstattung von Fördergeldern vorsehen, wenn sich über die Jahresabschlüsse 2020 und/oder 2021 zeigt, dass das Unternehmen auf die Förderung nicht angewiesen war.

Wir denken bei der Förderung insbesondere auch an Selbständige und Unternehmen, die für das Stadtleben typische Leistungen erbringen wie Veranstalter, der inhabergeführte Einzelhandel, Gastronomen oder auch unsere Stadtführer sowie Künstlerinnen und Künstler.

Die Stadt sollte auch Start-up-Unternehmen in den Blick nehmen. Denkbar wäre hier die Finanzierung eines Programms für Stille Beteiligungen an Start-Ups durch einen kommunalen Beteiligungsfonds. Gerade technologieorientierte Start-ups benötigen häufig Jahre für die Entwicklung ihres Geschäftsmodells und bis zum Markteintritt. In dieser frühen Phase sind diese Start-ups auf eine Eigenkapitalfinanzierung angewiesen. Mit dem „Pre Seed Programm“ des Landes steht ein Instrument zur Verfügung, das flankiert durch ein kommunales Programm direkt über die kommunale Wirtschaftsförderung genutzt werden sollte.

Im Rahmen des „Pre Seed Programms“ kann das Land technologieorientierten Start-ups bis zum fünften Jahr nach Gründung über die L-Bank ein Wandeldarlehen zwischen 100.000 und 400.000 Euro zur Verfügung stellen. Dabei deckt das Land 80% der Darlehenssumme ab und 20% müssen von privaten Geldgebern kommen. Für die Fälle, in denen dieses Kapital fehlt, sollte die Möglichkeit einer Finanzierungsvariante durch kommunale Kreditfinanzierung bestehen und dementsprechende Mittel im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Soziales

Im Bereich SGB II rechnen wir bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende mit einer steigenden Anzahl von Neuanträgen. Hier ist zu befürchten, dass Solo-Selbständige, arbeitslos gewordene Menschen und auch viele Bezieher von Kurzarbeitergeld unter der Bedarfsgrenze des SGB II Leistungen in Anspruch nehmen müssen. Dies wird auch die Kosten für Unterkunft und Heizung betreffen. In diesem Bereich sehen wir die Einrichtung eines „Notfonds“ als dringend an, mit welchem individuelle Notlagen von Menschen, die keine Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern haben, ausgeglichen werden können. Hier geht es beispielsweise auch um Einwohner mit geringer Rente oder um die Bestattungskosten von Mittellosen.

Die Landesregierung sieht vor, dass vor Ort jeweils Übergangslösungen für die Kindertagespflege gefunden werden sollen. Eine solche Übergangslösung ist in Ulm notwendig, um das Angebot der Kindertagespflege zu erhalten. Die Kindertagespflege ist eine wichtige Säule in der Kinderbetreuung und elementar für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung. Ohne eine Übergangslösung wäre die Fortführung dieses Angebots gefährdet. Damit das Angebot der Kindestagespflege die Pandemie mit ihren Beschränkungen übersteht, ist hier dringend die Hilfe der Stadt erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Ansbacher
Fraktionsvorsitzender

Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:DE_BW_Ulm-Innenstadt1.jpg, User: Les-cheques

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