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Antrag: verwahrlostes Gebäude in der Fischergasse

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

in der Fischergasse steht ein Gebäude, das seit Jahren dem ansonsten so schönen Fischerviertel, einem Anziehungspunkt für viele Tourist:innen, einen hässlichen Stempel aufdrückt. Das Gebäude wurde vermutlich bei der Sanierung des Fischerviertels nicht fertigstellt. Zur Fischergasse selbst ist es schön anzusehen. Zur Blauinsel ist es jedoch in einem sehr unansehnlichen Rohbauzustand. Die Fenster wurden irgendwann erneuert, aber die Fassade ist ein äußert unästhetischer Fleck im Fischerviertel.

Wir sind der Ansicht, dass hier das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebotes des Baugesetzbuches eindeutig zutrifft: [§177 (1)] „Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein Modernisierungsgebot und die Behebung der Mängel durch ein Instandsetzungsgebot anordnen. Zur Beseitigung der Missstände und zur Behebung der Mängel ist der Eigentümer der baulichen Anlage verpflichtet.“

Diesen Mangel sehen wir im Fischerviertel klar gegeben:

[§177 (3)] „Mängel liegen insbesondere vor, wenn durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter (…) 3. die bauliche Anlage erneuerungsbedürftig ist und wegen ihrer städtebaulichen, insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben soll.“

Wir beantragen deshalb, in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt den

Eigentümer zu verpflichten, die Fassade baldmöglichst in einen historisch korrekten Zustand zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rivoir MdL

Stadtrat