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Antrag: Unterstützung für Einzelhandel und Gastronomie

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Perspektive für den Einzelhandel ist immer noch unklar. Die Sorge vor den Mutanten des Corona-Virus‘ zwingt dazu, dass der Einzelhandel erst wieder öffnen kann, sobald eine 7-Tage-Inzidenz von <35 erreicht wird. Gleichzeitig bedroht der Lockdown unsere Innenstadt und alle Einzelhändler:innen. Noch schwieriger ist die Situation für die Gastronomie: hier wagten Bund und Länder noch keinerlei Prognose für eine Öffnung.

Wichtig ist, dass Handel und Gastronomie auch eine schnelle, unbürokratische Hilfe seitens der Stadt erhalten. Die Gastronomie konnte bisher in der kurzen Phase der Öffnung durch erweiterte Außenbestuhlung unterstützt werden, den Pächter:innen der städtischen Gastronomie konnte mit der Pachtzahlung entgegengekommen werden. Nun halten wir es darüber hinaus für dringend geboten, dem Innenstadteinzelhandel eine städtische Unterstützung zu bieten, dabei sind unseres Erachtens die Fixkosten etwa bei der Miete ein realistischer Ansatz.

Uns ist bekannt, dass Tübingen hier eine praktikable Lösung entwickelt hat. Deshalb beantragen wir einen Unterstützungsfonds für den Einzelhandel und die Gastronomie. Dieser sollte wie folgt gestaltet sein: sofern Vermieter:innen von Betrieben im Einzelhandel und der Gastronomie, die derzeit im Lockdown nicht geöffnet werden dürfen, ihren Mieter:innen für Januar und Februar nachweislich einen Mietnachlass gewähren, wird von der Stadt ein zusätzlicher Mietnachlass bezuschusst. Die Stadt zahlt für jeden Euro Mietnachlass pro m² einen Zuschuss von 70 Cent. Diese Summe geben die Vermieter:innen an die Mieter:innen weiter, sodass die Miete zusätzlich um diese Summe sinkt. Für den Zuschuss pro m² sowie für die Gesamtzahl der Fläche sollte es eine Obergrenze geben. Der Zuschuss sollte auch für März und April ermöglicht werden, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Öffnung möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Ansbacher

Fraktionsvorsitzender

Martin Rivoir MdL

Stadtrat