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31. Juli 2020
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13. August 2020
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Antrag: Testungen auf Covid-19 für alle betroffenen Mitarbeiter!

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

das Land Baden-Württemberg hat beschlossen, für alle MitarbeiterInnen in Schulen und Kindertageseinrichtungen die Möglichkeit zu schaffen, sich bis zum 30. September zweimal kostenfrei auf Covid-19 testen zu lassen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Stadt Ulm hat erklärt, sich der Strategie des Landes anzuschließen. Jedoch weist die Strategie des Landes neben positiven Effekten auch Lücken auf, die geschlossen werden sollten. Vor allem sind Gruppen von MitarbeiterInnen im sozialen Bereich nicht berücksichtigt, für die eine Testung ebenfalls zwingend notwendig ist; das sind die MitarbeiterInnen der offenen und mobilen Jugendarbeit, in Flüchtlingsunterkünften und in der Arbeit mit Wohnungslosen. Gerade in den angesprochenen Bereichen ist eine große Anzahl von Menschen aktiv ehrenamtlich tätig, auch für sie sollte die Möglichkeit der freiwilligen Testung eingeräumt werden.

Zum anderen macht es der Zeitpunkt 30. September 2020 zwar möglich sicher zu stellen, dass für den Zeitpunkt des Schulbeginns niemand infiziert ist. Jedoch stellt jede Testung nur eine Momentaufnahme dar. Deshalb ist es notwendig, über den Termin hinaus weitere Testungen zu ermöglichen.

Wir beantragen deshalb:

  1. Die MitarbeiterInnen der offenen und mobilen Jugendarbeit, in den Flüchtlingsunterkünften sowie in der Wohnungslosenhilfe ebenfalls in die Teststrategie einzubeziehen.
  2. Ehrenamtliche MitarbeiterInnen in den oben benannten Bereichen in die Teststrategie einzubeziehen.
  3. Die freiwillige kostenfreie Testung mindestens bis 31. Oktober 2020 zu ermöglichen, ggf. für alle o.g. Gruppen sowie die Gruppen, die bis Ende September noch von der Landesstrategie erfasst sind, falls diese nicht verlängert wird. Sinnvoll wären für den Zeitraum weitere 2 Testungen.

Die Kostenübernahme würde sich auf die Personen beschränken, die in Baden-Württemberg wohnen, solange das Testungsangebot des Landes Bayern für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern gilt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Eva-Maria Glathe-Braun

Stadträtin

Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:SARS-CoV-2_without_background.png,

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