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Antrag: Schluss mit gewerblicher Lebensmittelverschwendung, Entkriminalisierung des sog. „Containerns“

18 Millionen Tonnen Lebensmittel werden nach Einschätzungen des WWF jedes Jahr in Deutschland unverbraucht in den Müll geworfen.

Wir fordern daher:

1. dass es wie in Frankreich zukünftig strafbar sein muss, abgelaufene, jedoch noch verzehrbare Lebensmittel einfach wegzuwerfen. Stattdessen sollten Händler abgelaufene Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen wie die Tafel spenden oder an anderen Gruppen wie beispielsweise „Food Saver“ unentgeltlich weitergeben müssen. Dies muss zudem streng überwacht werden, damit nicht illegal gewerbliche Abfälle entsorgt werden.

2. dass, das sogenannte „Containern“, bei dem hauptsächlich Privatpersonen in den Abfallcontainern der Einzelhändler nach weiterhin verzehrbaren Lebensmitteln suchen, nicht mehr unter Strafe gestellt wird.

3. dass die Haftung des Händlers bei einem freiwilligen Inverkehrbringens mittels „Containern“ und Spenden (z.B. an die Tafel) entfällt.

Begründung:

Verbraucherinnen und Verbraucher werfen pro Kopf etwa 75 Kilogramm Lebensmittel im Jahr weg. In der Summe sind das jedes Jahr Lebensmittel im Wert von circa 20 Milliarden Euro.

Bei den Händlern sieht es nicht anders aus: viele Lebensmittel landen in der Abfalltonne, obwohl sie sehr wohl noch unbedenklich verzehrt werden können, da die meisten Händler ihre Lebensmittel nach Ablaufen des MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum: Bis zu diesem Datum garantiert der Hersteller eine gleichbleibende Qualität, nicht zu verwechseln mit dem Verbrauchsdatum) unmittelbar entsorgen.

Die Folge ist, dass unnötige Mengen von Lebensmittelabfällen allein durch die Handelsbranche in den Mülltonnen landen. Nur so lässt sich überhaupt erklären, warum sich das sogenannte „Containern“ überhaupt etablieren konnte. Mit dem“ Containern“ sind in erster Linie keine finanziellen Beweggründe verknüpft, sondern vielfach auch ein Protest gegen das finanzielle Interesse der Einzelhändler, die lieber Ware wegwerfen, anstatt sie für einen wohltätigen Zweck zur Verfügung zu stellen.

Containern“ wird juristisch je nach Sachverhalt als Hausfriedensbruch gewertet und/oder nach herrschender Meinung als Diebstahl eingestuft. Wegen der Geringwertigkeit kommt häufig nur eine Strafverfolgung auf Antrag in Betracht. Entscheidende Rechtsfragen bezüglich des „Containerns“ wurden bereits vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Strafbarkeit des „Containerns“ bestätigt, da auch der Abfall weiterhin Eigentum des Händlers sei, bis genau zu dem Zeitpunkt, an dem die Müllabfuhr die Container geleert habe. In der Praxis liegt es jedoch im Ermessen des jeweiligen Händlers, ob er Personen, die beim „Containern“ erwischt wurden, juristisch belangen möchte.

Die Nahrungsmittelvernichtung in der heutigen Zeit ist nicht weiter hinnehmbar. Das „Containern“ muss entkriminalisiert und die rechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden. Aktuell mag „Containern“ noch strafbar sein, strafwürdig ist es sicherlich nicht.

Für Händler kann selbst ein rechtliches Problem entstehen, wenn sie nach der VO (EG) 178/2002 Artikel 14 Abs. 1 sogenannte unverzehrbare bzw. nicht sichere Lebensmittel in den Verkehr bringen (also in der Regel verkaufen, aber auch spenden bzw. verschenken). Somit muss zudem eine rechtliche Regelung geschaffen werden, die diese Haftung bei einem sogenannten Inverkehrbringen mittels „Containern“ oder Lebensmittelspenden durch Händler ausschließt.

Lebensmittelverschwendung hat jedoch nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern vor allem auch einen Klimaschutzaspekt. Durch die Verschwendung wertvoller Ressourcen wird zum fortschreitenden Klimawandel beigetragen. Mit den Lebensmitteln, die im Müll landen, werden auch knappe Ressourcen wie Ackerböden und Wasser verschwendet. Denn Lebensmittel zu produzieren, zu verarbeiten und zu transportieren belastet die Umwelt. Für den Anbau der Lebensmittel werden anderswo Bäume gerodet und Menschen von ihrem Land vertrieben. Denn längst wird ein Großteil unserer Lebensmittel nicht mehr in Deutschland produziert. 22 Millionen Hektar Ackerland müssen für unseren Konsum bewirtschaftet werden. Davon werden nur 12 Millionen Hektar durch die Produktion im eigenen Land gedeckt. Würden also weniger Lebensmittel weggeworfen, müsste weniger Nutzfläche beansprucht werden. Aber nicht nur das: beim Transport, für die Weiterverarbeitung, Verpackung und Zubereitung von Nahrung werden tonnenweise Treibhausgase freigesetzt – völlig umsonst, wenn die Lebensmittel nie verbraucht werden.

Mit dem selbsterklärten Ziel, Treibhausgas-Emissionen zu reduzieren und auf Dauer „klimaneutral“ zu werden, ist ein solcher Umgang mit Lebensmitteln nicht vereinbar.

Auch unter ökonomischen Aspekten ist diese Praxis nicht rentabel. Denn nicht nur für den Händler selbst entsteht ein Verlust, sondern auch die Gesellschaft muss dafür zahlen. Mehr Müll bedeutet insgesamt mehr Müllentsorgung und somit höhere Kosten.