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Antrag: Fragen zur neue Mietobergrenze bei Leistungsbeziehenden

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
seit dem 1. Januar 2020 sind turnusmässig die neuen Mietobergrenzen in Kraft getreten. Sie bedeuten eine erhebliche Verbesserung zu den Zahlen der Vorjahre. Allerdings wird es gerade für Haushalte mit 1-3 Personen auch nach der neuen Berechnung schwer sein eine Wohnung zu den angegebenen Preisen zu finden. Zumal Ulm zu den Städten gehört, in denen die Mieten sehr stark angestiegen sind.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns folgende Fragen zu beantworten:
  1. Wie viele Wohnungen mit 45 m² /360€ Obergrenze sind in Ulm insgesamt vorhanden?
    Wie viele davon im Eigentum der UWS?
    Wie viele davon im Eigentum der Ulmer Heimstätte?
    Wie viele davon im Eigentum der übrigen Anbieter?
  1. Wie viele solcher Wohnungen sind auf dem Ulmer Wohnungsmarkt für Neu-Vermietungen tatsächlich verfügbar?
    Wie viele wurden /werden seitens der UWS angeboten?
    Wie viele wurden /werden seitens der Ulmer Heimstätte angeboten?
    Wie viele wurden /werden seitens der weiteren Anbieter angeboten?
  1. Wie viele solcher Wohnungen werden
    bei der UWS
    bei der Ulmer Heimstätte
    bei den weiteren Anbietern
    laut Warteliste aktuell nachgefragt?
  1. Wie viele Wohnungen fielen in Ulm in den vergangenen 3 Jahren aus der sozialen Wohnraumbindung?
  1. Bei wievielen Wohnungen, die aus der Mietpreisbindung fielen, wurde von der Förderung diese in der Bindung zu halten Gebrauch gemacht?
  1. Die betroffenen Bürger haben nach der Kostensenkungsaufforderung seitens des Jobcenters höchstens 6 Monate Zeit eine Wohnung innerhalb der Mietobergrenze zu finden. Da das Gesetz „längstens 6 Monate“ schreibt, liegt die genaue Festsetzung der Regelübergangsfrist im Ermessen des zuständigen Jobcenters. Welche Frist gilt hier beim Jobcenter Ulm?
  1. Sollte trotz größter Bemühung nach höchstens 6 Monaten keine Senkung der Mietkosten möglich sein, muss das Jobcenter weiterzahlen. Wieviele solcher Fälle gibt es im Bereich des Jobcenters Ulm?
  1. In wievielen Fällen müssen die Betroffenen den Differenzbetrag übernehmen?
  1. Wie hoch ist dieser Differenzbetrag durchschnittlich?
  1. Auch Konzerne wie z.B. Vonovia bieten zum Teil günstige Wohnungen an. Allerdings erfolgt hier turnunsmässig eine Erhöhung der Kaltmiete, so dass nach einem gewissen Zeitraum die Mietobergrenze überschritten wird. Wie wird darauf reagiert, um für dem Mieter keinen Nachteil entstehen zu lassen?
 
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria Glathe-Braun
Stadträtin

Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Executive_Towers_Apartments_in_Toledo,_Ohio,_September_2019.jpg

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